|
Richtlinien für Zuwendungen aus dem Schülerunterstützungsfonds des Elternvereines am BG und BRG Leibnitz
Stand: Jänner 2009
Für welche Schulveranstaltungen gibt es Zuwendungen: Angesucht werden kann bei folgenden Veranstaltungen: Schikurse, Sportwochen, Projektwochen, Wienwochen, Sprachwochen
Berechnung des frei verfügbaren Einkommens: Gemäß der Standardbeurteilung ergibt sich das frei verfügbare Einkommen aus der Differenz des/der Einkommen (plus Unterhalt, Alimente) sowie der monatlichen Familienbeihilfe abzüglich folgender Ausgaben:
- Haushaltspauschale lt. Tabelle
- Wohnungsaufwand Whg lt. Tabelle
- Betriebskosten BK lt. Tabelle
Haushaltspauschale | Whg | BK:
- 2-Personenhaushalt: € 570,00 | € 300,00 | € 300,00
- 3-Personenhaushalt: € 690,00 | € 400,00 | € 300,00
- 4-Personenhaushalt: € 810,00 | € 450,00 | € 350,00
- 5-Personenhaushalt: € 1.010,00 | € 500,00 | € 350,00
- 6-Personenhaushalt: € 1.220,00 | € 500,00 | € 350,00
- 7-Personenhaushalt: € 1.430,00 | € 600,00 | € 400,00
Bei keinem regelmaessigem Einkommen (landwirtschaftliche Betriebe) wird das Nettoeinkommen lt. folgender Tabelle bestimmt:
Bedürftigkeit: Nettoeink. | Einheitswert
- 2-Personenhaushalt: € 1.160,00 | € 7.000,00
- 3-Personenhaushalt: € 1.335,00 | € 11.000,00
- 4-Personenhaushalt: € 1.610,00 | € 15.000,00
- 5-Personenhaushalt: € 1.885,00 | € 18.000,00
- 6-Personenhaushalt: € 2.160,00 | € 22.000,00
- 7-Personenhaushalt: € 2.435,00 | € 25.000,00
Bestimmung der Zuwendung: In der folgenden Tabelle werden die Obergrenzen des frei verfügbaren Einkommens dargestellt.
Berechnungsgrundlage für Zuwendung: große Zuw. | kleine Zuw.:
- 2-Personenhaushalt: € 200,00 | € 300,00
- 3-Personenhaushalt: € 300,00 | € 450,00
- 4-Personenhaushalt: € 400,00 | € 600,00
- 5-Personenhaushalt: € 500,00 | € 750,00
- 6-Personenhaushalt: € 600,00 | € 900,00
- 7-Personenhaushalt: € 700,00 | € 1.050,00
Höhe der Zuwendungen:
- für 4-5-6-tägige Veranstaltungen: bis max. € 75,-
- für 2-wöchige Veranstaltungen: bis max. € 300,-
Zuwendung: kleine Zuw. | Große Zuw.:
- unter 14 Tage € 50,00 | € 75,00
- ab 14 Tage € 220,00 | € 300,00
Wie kann man ansuchen:
Man braucht dazu ein Antragsformular, welches über DOWNLOAD oder im Sekretariat in beiden Schulhäusern erhältlich ist. Dieses inkl. aller erforderlichen Unterlagen (dieselben wie beim staatlichen Ansuchen, bitte nochmals Kopien beilegen), gibt man bei Prof. Pratter (Wagnastraße) oder Prof. Zsilavecz Roland (Klostergasse) ab. Die Anträge werden von den beiden Referenten geprüft, dann vom Elternverein freigegeben. Nachdem die Anträge aller Klassen gesammelt werden, kommt es meist erst im Mai/Juni zu einer Auszahlung. Die Anträge werden vertraulich behandelt.
|